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- Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
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Abstract (Original Language):
Seit Anfang des Jahres 2002 gilt in der Türkei ein neues
Zivilgesetzbuch(MK1). Es löste das ZGB von 1926 ab, das in vollen
Umfang aufgehoben worden ist. Abgesehen vom türkischen
Zivilgesetzbuch wurde das türkische Güterrecht auch mit Wirkung
zum 01.01.2002 einer umfassenden Reform unterzogen. Das neue
türkische Zivilgesetzbuch und der neue gesetzliche Güterstand, die
am 22.11.2001 verabschiedet und am 08.12.2001 im türkischen
Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind am 01.01.2002 in Kraft getreten.
Der türkische Gesetzgeber hat durch das am 1.1.2002 in
Kraft getretene neue türkische Zivilgesetzbuch das Familienrecht
grundlegend reformiert. Die wichtigste Neuregelung betrifft das
eheliche Güterrecht. Mit dem Reformgesetz wurde in Anlehnung
an das schweizerische Zivilgesetzbuch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
als gesetzlicher Güterstand festgelegt.
Der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung2 besteht
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- 56
327-346