Journal Name:
- Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
Author Name | University of Author |
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Abstract (2. Language):
Vereinfacht ausgedruckt steht der Begriff der Sanierungsfusion
für einen Zusammenschluss, bei dem ein vor dem wirtschaftlichen
Zusammenbruch stehendes Unternehmen durch einen
stärkeren (nicht notwendig größeren) Partner vor der Liquidation
bewahrt wird1. Bei der Problematik der Sanierungsfusion geht es
um Zusammenschlüsse, bei denen ein am Zusammenschluss beteiligtes
Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist und ohne den
Zusammenschluss aus dem Markt ausscheiden würde. Die Besonderheit
bei einer Sanierungsfusion besteht darin, dass auch ohne
den Zusammenschluss sich die Anzahl der Wettbewerber auf dem
Markt verringern und Anlagevermögen aus dem Markt ausscheiden
würde. Ferner können durch eine Sanierungsfusion die negativen
sozialen Folgen einer Insolvenz abgewendet werden.
Die Rechtsfigur der Sanierungsfusion hat ihren Ursprung in
Amerika2. Danach ist ein Zusammenschluss ist nicht geeignet, den Wettbewerb wesentlich zu beschränken, wenn eines der am Zusammenschluss
beteiligten Unternehmen insolvent ist und ohne den
Zusammenschluss aus dem Markt ausschneiden würde. In seiner
Entscheidung International Shoe Company/FTC gab der Supreme
Court einen beabsichtigten Zusammenschluss der beiden weltweit
größten Schuhhersteller frei3. Grundlage der Entscheidung war
die drohende Insolvenz eines Unternehmens und die Tatsache,
dass sich kein anderer Käufer für das von der Insolvenz bedrohte
Unternehmen fand. Aus diesen Umständen folgerte der Supreme
Court, dass der Zusammenschluss zu keiner wesentlichen Wettbewerbsbehinderung
führe und darüber hinaus förderlich für das
öffentliche Interesse sei4. Mittlerweile sind die Voraussetzungen für
eine „failing firm defence“ in den U. S. Horizontal Merger Guidelines
festgeschrieben5.
Anders als im US-amerikanischen Kartellrecht mit seinen Merger
Guidelines6 und auch anders als im deutschen Kartellrecht7
fehlte in dem europäischen Kartellrecht die schriftliche Fixierung
des Instituts der Sanierungsfusion. Weder in der Fusionskontrollverordnung
Nr. 4064/89 (FKVO 4064/89) noch in der Richtlinien
oder Bekanntmachungen sind die Voraussetzungen einer Sanierungsfusion
geregelt8. Die Kommission hat in ihrer Entscheidungspraxis
die Doktrin der Sanierungsfusion für das europäische Kartellrecht
entwickelt. Schließlich übernimmt die Kommission die
in der BASF Entscheidung9 zu Grunde gelegten Kriterien in ihren
Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse10 gemäß
der Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 (FKVO 139/2004)Im Folgenden wird die Entwicklung der Sanierungsfusion bis
zur BASF-Entscheidung (1), die Änderung der Sanierungsfusion
durch die BASF-Entscheidung (2) dargestellt.
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