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DAS SYSTEM DES PRIVATRECHTS IM RAHMEN DES WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHEN STUDIUMS

DAS SYSTEM DES PRIVATRECHTS IM RAHMEN DES WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHEN STUDIUMS

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Abstract (2. Language): 
Das Verhältnis des Rechts zur Wirtschaft ist wechselseitige Abhängigkeit. Eine solche Interdependenz weisen deshalb auch die . auf beide Phänomene bezogenen Wissenschaften, die Rechtswissenschaft einerseits und die Wirtschaftswissenschaft andrerseits auf. Ihre Zuordnung wird nach dem Gesichtspunkt innerer Zusammengehörigkeit und Verknüpfung der wirtschaftlichen Erscheinungen und rechtlichen Institute bestimmt. Die Forderung nach Kenntnissen des Wirt Schaftsrechts, vornehmlich des Unternehmensrechts, ist daher nicht, nur notwendig, um dem akademisch ausgebildeten Ökonomen und Betriebswirt «das Rüstzeug praktischer Bewährung in kaufmännischen oder sonstigen wirtschaftsleitenden Berufen zu vermitteln, sondern und vor allem deswegen, weil ohne Verständnis für die rechtlichen Zusammen¬hänge vielfach keine feste Grundlage für eine Beurteilung ökonomischer und soziologischer Erscheinungen gewonnen werden kann»[1]. Die Bezogenheit des Rechts zur Wirtschaft kann sich aus verschiedenen Blickwinkeln ergeben.
109-119