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Rechtsquellen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und Ihre Weiterentwicklung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Eine Einführung

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Die historische Entwicklung über die Jahrhunderte hinweg verdeutlicht, dass sich die „Idee Europa“ nicht bloß auf einen geo- graphischen Begriff bezieht, sondern vielmehr auf einen ideellen Wertebegriff. Europa und das Europäische sind in erster Linie eine Idee. So ist Europa etwa wesentlich durch die Vielfalt seiner Spra- chen und ethnischen Gruppen charakterisiert. Allein innerhalb der Länder der EU gibt es neben zahlreichen nicht indigenen Sprachen ungefähr 80 indigene Sprachen, wovon sich die 20 offiziellen Amts- sprachen der EU geradezu als gering ausnehmen. Es wird einer vermehrten „interkulturellen Zusammenarbeit“ bedürfen, um, abgesehen von historisch gewachsenen Gegebenheiten in den Mit- gliedstaaten, den unterschiedlichen Mentalitäten der Unionsbürger Rechnung tragen zu können. Europa als Idee ist demnach die Idee der Vielfalt. Vielfalt steht für die Einheit der Unterschiede. Europa fasst die geographischen, linguistischen, historischen und kulturellen Unterschiede seiner einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen zu einer großen Einheit zusammen. Auf dem Gebiet des Rechtes fußt Europa zunächst auf der Tra- dition eines lateinisch geprägten Europa. Die lateinische Rechts- kultur hatte sich zwar in den nationalen Kodifikationen ab 1789 weitgehend aufgelöst und Latein wurde als europäische Universal- sprache durch die jeweiligen Landessprachen ersetzt. Doch zeichnet sich heute eine „Re-Europäisierung“ der Rechtswissenschaft unter Einbeziehung des angloamerikanischen Rechtskreises ab. Der Weg der Rechtswissenschaften scheint von Bologna nach Brüssel zu weisen, um einen Bogen von der Wiege der europäischen Rechts- wissenschaft im Hochmittelalter bis zur Europäisierung von heute zu spannen. Zur „Idee Europa“ gehört gleichfalls, dass Europa auch als Wer- tegemeinschaft zu verstehen ist. Eine solche Wertegemeinschaft hat die Geschichte Europas über Jahrhunderte hinweg begleitet. Neben der Berufung auf die Tradition des christlich geprägten Kontinents bildet vor allem die Beachtung der Menschenrechte (insbesondere der MRK) eine wesentliche Basis für die Wertegemeinschaft. Als ein zentraler Pfeiler der europäischen Wertegemeinschaft gilt weiters die Verankerung Europas in einem freien politischen Sys tem, das einem Totalitarismus jeglicher Art eine Absage erteilt. Die Dau- erhaftigkeit der europäischen Wertegemeinschaft zeigt sich etwa besonders dann, wenn diese Werte vorübergehend verschüttet sind, so wie dies in den Staaten des ehemaligen Ostblocks während mehrerer Jahrzehnte der Fall war.
301-327