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Sanierungsfusionen im europäischen Wettbewerbsrecht

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Abstract (2. Language): 
Vereinfacht ausgedruckt steht der Begriff der Sanierungsfusion für einen Zusammenschluss, bei dem ein vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehendes Unternehmen durch einen stärkeren (nicht notwendig größeren) Partner vor der Liquidation bewahrt wird1. Bei der Problematik der Sanierungsfusion geht es um Zusammenschlüsse, bei denen ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist und ohne den Zusammenschluss aus dem Markt ausscheiden würde. Die Besonderheit bei einer Sanierungsfusion besteht darin, dass auch ohne den Zusammenschluss sich die Anzahl der Wettbewerber auf dem Markt verringern und Anlagevermögen aus dem Markt ausscheiden würde. Ferner können durch eine Sanierungsfusion die negativen sozialen Folgen einer Insolvenz abgewendet werden. Die Rechtsfigur der Sanierungsfusion hat ihren Ursprung in Amerika2. Danach ist ein Zusammenschluss ist nicht geeignet, den Wettbewerb wesentlich zu beschränken, wenn eines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen insolvent ist und ohne den Zusammenschluss aus dem Markt ausschneiden würde. In seiner Entscheidung International Shoe Company/FTC gab der Supreme Court einen beabsichtigten Zusammenschluss der beiden weltweit größten Schuhhersteller frei3. Grundlage der Entscheidung war die drohende Insolvenz eines Unternehmens und die Tatsache, dass sich kein anderer Käufer für das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen fand. Aus diesen Umständen folgerte der Supreme Court, dass der Zusammenschluss zu keiner wesentlichen Wettbewerbsbehinderung führe und darüber hinaus förderlich für das öffentliche Interesse sei4. Mittlerweile sind die Voraussetzungen für eine „failing firm defence“ in den U. S. Horizontal Merger Guidelines festgeschrieben5. Anders als im US-amerikanischen Kartellrecht mit seinen Merger Guidelines6 und auch anders als im deutschen Kartellrecht7 fehlte in dem europäischen Kartellrecht die schriftliche Fixierung des Instituts der Sanierungsfusion. Weder in der Fusionskontrollverordnung Nr. 4064/89 (FKVO 4064/89) noch in der Richtlinien oder Bekanntmachungen sind die Voraussetzungen einer Sanierungsfusion geregelt8. Die Kommission hat in ihrer Entscheidungspraxis die Doktrin der Sanierungsfusion für das europäische Kartellrecht entwickelt. Schließlich übernimmt die Kommission die in der BASF Entscheidung9 zu Grunde gelegten Kriterien in ihren Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse10 gemäß der Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 (FKVO 139/2004)Im Folgenden wird die Entwicklung der Sanierungsfusion bis zur BASF-Entscheidung (1), die Änderung der Sanierungsfusion durch die BASF-Entscheidung (2) dargestellt.
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