Journal Name:
- Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
Author Name | University of Author | Faculty of Author |
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Abstract (Original Language):
Der EuGH hat im zweiten Vorabentscheidungsverfahren zur
EuInsVO Aussagen zur Zuständigkeit und zur Anerkennung von
Hauptinsolvenzverfahren getroffen sowie ausgesprochen, dass uU
schon die Bestellung vorläufiger Verwalter als Eröffnung zu werten
ist. In vielem ist dem EuGH beizupflichten, manches bleibt offen, und
die Definition der Verfahrenseröffnung zieht Probleme nach sich.
FULL TEXT (PDF):
- 55
237-250