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Schutz des Verbrauchers vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen im türkischen Recht

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I. Schutzbedarf des Verbrauchers vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Missverhältnis zwischen den Parteien im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit auf den Vertragsinhalt Die Regelung des Obligationsgesetzes über Verträge, in dem das Prinzip der Privatautonomie herrscht, beruht auf der Annahme, dass der Vertrag durch die Verhandlung sozioökonomisch gleichstarken Parteien entsteht. Laut dieser Annahme werden Parteien mit gegenläufigen Interessen versuchen, die Vertragsverhandlungen möglichst nach ihren eigenen Interessen abzuschließen. Dass der durch die Vertragsverhandlungen entstandene Vertrag, nicht nur den Interessen einer einzigen Partei, sondern den gemeinsamen Interessen beider Parteien entspricht, kann allerdings nur in dem Fall erreicht werden, wenn das Gleichgewicht der Parteien gewährleistet ist. Im Rahmen der Fiktion von der Privatautonomie hat das Verhandlungsgleichgewicht die Wirkung, dass beide Parteien während der Verhandlungen ihre eigenen Interessen durchsetzen und nach lang- oder kurzfristigen Verhandlungen im Endergebnis ein gerechter Vertrag zustande kommt, in dem gegenläufige Interessen ausgeglichen werden.
271-293